Personalpsychologie NRW leistet für Unternehmen den Service eines sicheren ausgelagerten internen Meldekanals, auf dem sogenannte Whistleblower gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gesetzeskonform entsprechende "Hinweise" in mündlicher oder in Textform (Online, per E-Mail oder per Brief) sowie auf Wunsch in persönlicher Weise (nach Terminvereinbarung) geben können, sofern diese Seite den Beschäftigen und sonstigen Personen von Unternehmen als ausgelagerte interne Meldestelle genannt wird. Ein solcher Service bestand bereits in Form eines anonymen sogenannten "Kummerkastens" und "Sorgentelefons" im Rahmen des betrieblichen Gesundheits- und Zufriedenheitsmanagements. Der Unterschied ist nun die Konformität mit dem HinSchG und der entsprechende offizielle Nachweis.
Für die Abgabe von Meldungen werden von Personalpsychologie NRW mehrere Kanäle zur Verfügung gestellt: Schriftlich z.B. über eine Plattform im Internet, die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen über eine eingerichtete E-Mail-Adresse, ein Beschwerde-Briefkasten, Meldungen über den Postweg, eine Whistleblower-Hotline, ein Anrufbeantwortersystem sowie die Option (nach entsprechendem Termin) ein persönliches Gespräch oder ein Gespräch über Videokonferenz zu führen.
Hier können Sie entsprechende Hinweise geben. Ihnen wird garantiert, dass ihre persönlichen Daten vertraulich behandelt werden. Weitergeleitet, hier nachweislich veröffentlicht und verarbeitet wird lediglich der Inhalt Ihrer Meldung. Zusätzlich können Sie Meldungen mündlich und postalisch sowie nach Terminverarbeitung persönlich oder per Videokonferenz machen. Darüber hinaus können Sie uns entsprechende Mitteilungen nach den Sprechzeiten auf den Anrufbeantworter sprechen. Bei allen Meldewegen wird die Vertraulichkeit und die Integrität des Hinweisgebers sowie Dritter geschützt und nicht befugten Personen außerhalb von Personalpsychologie NRW verwehrt.
Ihre Hinweise werden auf dieser vom Unternehmen einsehbaren Seite veröffentlicht und zusätzlich an das verantwortliche Unternehmen, das Sie uns nennen, weitergeleitet. Sofern Sie uns Ihre E-Mail mitteilen, wird Ihnen innerhalb von sieben Tagen bestätigt, dass Ihre Meldung eingegangen ist. Innerhalb von spätestens drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs Ihrer Meldung werden Sie von uns dann über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese informiert. Zu den sogenannten Folgemaßnahmen können zählen: Einleitung interner Nachforschungen, mögliche Maßnahmen zur Behebung des Problems, Verweis auf andere Kanäle oder Verfahren bei Meldungen, Abschluss des Verfahrens aufgrund mangelnder Beweise oder anderer Gründe, Befassung einer zuständigen Behörde.
Dokumentation & Datenschutz
Alle eingehenden Meldungen werden im Einklang mit den Vertraulichkeitspflichten dokumentiert. Meldungen und Folgemaßnahmen werden so dokumentiert, dass sie gemäß HinSchG gegebenenfalls als Beweismittel verwendet werden können. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf werden die Dokumentationen drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Im Hinweisgebersystem werden personenbezogene Daten verarbeitet. Bei der Einrichtung und Durchführung des internen Meldeverfahrens werden alle rechtlichen Bedingungen des Datenschutzes eingehalten. Alle personenbezogenen Daten, sowohl die des Hinweisgebers als auch etwaiger beschuldigter Personen werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Infos zum Datenschutz finden Sie hier. Infos zum Datenschutz finden Sie auf unserer Datenschutzerklärung (zu finden im unteren Rand der hiesigen Webseite), mit der Sie sich einverstanden erklären.
Infos zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Meldung 01 | |
00.00.2023 | Anonymer Hinweisgeber meldet XY-Vorgang |
00.00.2023 | Meldung komprimiert und anonymisiert auf dieser Seite veröffentlicht |
00.00.2023 | Eingangsbestätigung an Hinweisgeber |
00.00.2023 | Juristische Prüfung |
00.00.2023 | Weiterleitung der anonymisierten Meldung an Geschäftsleitung |
00.00.2023 | Vorgang seitens XY geprüft. |
00.00.2023 | Folgende Maßnahmen werden seitens Personalpsychologie NRW oder Unternehmen XY eingeleitet |
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